CE für Maschinen nach neuer Maschinenverordnung

Ziel:

Am 29.Juni 2023 wurde die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Wichtigster Grund für die neue Verordnung ist die Anpassung an den Stand der Technik hinsichtlich neuer Technologien und Digitalisierung. Neben den Vorgaben für herkömmliche Maschinen, werden nun auch Anforderungen an selbstlernende- oder autonome Systeme, kollaborierende Roboter, mit dem Internet verbundene Maschinen und Systeme mit funktionaler Sicherheit berücksichtigt. Konsequenterweise wird auch das Thema Software als Sicherheitsbauteil für Maschinen definiert. Auch wurde die Liste der "gefährlichen Maschinen" (bisher Anhang IV) in diesem Zuge aktualisiert. Letztendlich soll die (EU) 2023/1230 den Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Hersteller verringern. So sollen z.B. digitale Formate für technische Dokumentationen, wie die Betriebsanleitung, möglich werden.
Die Maschinenverordnung löst damit die seit 2010 geltende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Hersteller und Inverkehrbringer müssen die Vorgaben der neuen Verordnung innerhalb der Übergangsfrist von 42 Monaten umsetzen. Neben den allgemeinen Sicherheitsanforderungen an die Produkte, müssen Unternehmensprozesse darauf ausgerichtet und technische Dokumentationen erstellt werden. Im eintägige Webinar erfahren Sie Alles über die Umsetzung der neuen Maschinenverordnung. Insbesondere werden die Neuerungen zur bisherigen Maschinenrichtlinie herausgestellt.


Inhalt:

  • Grundsätzliches: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 anzuwenden durch Hersteller, Bevollmächtigte, Eigenhersteller und Einführer. Geltungsbereich, Ziele, Anwendung, Maschinenverordnung als unmittelbar geltendes Recht, Aufbau der Verordnung, Zeitplan
  • Anwendung: Konformitätsbewertung - Übersicht, Maschinendefinitionen, unvollständige Maschinen, Ausnahmeliste, technische Dokumentation – Grundsätze, Risikobeurteilung, Normen anwenden, grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang III, Betriebsanleitung / Montageanleitung, EU-Konformitätserklärung / EU-Einbauerklärung, Maschinenkennzeichnung, digitale Dokumentation.
  • Anhang I-Maschinen: Einbezug gemeldeter Stellen, Interne Fertigungskontrolle, Umfassende Qualitätssicherung, Baumusterprüfung.
  • Besonderheiten: "Wesentliche Veränderung" an Maschinen.

Zielgruppen:

Geschäftsführer/innen, Betriebsleiter/innen, Technische Leiter/innen, Leiter/innen Instandhaltung, Leiter/innen Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter/innen, CE-Beauftragte, Sicherheitsfachkräfte und sonstige Mitarbeiter/innen, die für die EU-Konformität von Maschinen, Anlagen und technischen Produkten verantwortlich sind.


Voraussetzungen:

Technische Kenntnisse, Grundkenntnisse Maschinensicherheit


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