CE für Maschinen in explosionsgefährdeten Bereichen
Herstellerpflicht
Maschinen und Anlagen, die in exgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, fallen in den Geltungsbereich der ATEX-Richtlinie. Laut EN 13463 werden diese Maschinen als "nichtelektrische Geräte" bezeichnet, auch für diese ist das Konformitäts-Bewertungsverfahren der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU anzuwenden.
Wir helfen Ihnen
Wir unterstützen Sie bei der CE-Zertifizierung Ihrer nichtelektrischen Geräte entsprechend den jeweiligen Anforderungen des Konformitätsbewertungsverfahrens der ATEX-Richtlinie:
- Ermitteln und Bewerten von Exzonen (Staub, Gas)
- Einteilung in Gerätegruppen und Kategorien
- Durchführung / Koordination der Maßnahmen im Rahmen der anzuwendenden Module
- Kommunikation mit den gemeldeten Stellen
- Ermitteln der Maßnahmen aus den relevanten Normen bzw. zu den Zündschutzarten
- Vorgaben zur Ex- / CE-Kennzeichnung
- Erstellung und Zusammenstellung der erforderlichen technischen Dokumentationen