Entsprechend den Forderungen der Maschinenrichtlinie müssen Betriebsanleitungen in die Sprache des Verwenderlandes übersetzt werden. Rechtliche Sicherheit erlangt der Hersteller natürlich nur dann, wenn die Übersetzung zu 100 % der Vorlage entspricht. Insofern ist die Auswahl des Übersetzungsdienstleisters mit besonderer Sorgfalt zu betrachten. In Sachen "Übersetzungen" arbeiten wir mit einem professionellen und zuverlässigen Dienstleister zusammen.
Diese Dienstleistung beinhaltet die Überprüfung vorhandener Betriebsanleitungen, hinsichtlich CE-Konformität (Anforderungen Maschinenrichtlinie, EN 12100, EN 82079-1), inhaltlicher- und technischer Vollständigkeit, sowie Darstellungstechniken. Als Ergebnis erhalten Sie detaillierte Checklisten in Anlehnung an die Prüflisten der EN 82079-1 mit entsprechender schriftlicher Auswertung. Im Anschluss wird ein ausführliches Auswertungsgespräch durchgeführt.